UNFALL?
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, Ihren Schaden von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen.
KFZ-Sachverständiger Sven Hannemann hilft Ihnen gerne weiter:
Schnelle Terminvergabe
Vor-Ort-Besichtigung
Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden
Rundum-Service
Leistungen
Besuchen Sie unser Büro in Duisburg-Homberg oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin.
KFZ-Gutachten
Schadengutachten und Unfallgutachten für Auto, Motorrad und Nutzfahrzeug.
KFZ-Bewertungen
Wertermittlung von Fahrzeugen, Young- und Oldtimern.
Technische Beratung
Beratung beim Gebrauchtwagenkauf und rund um die KFZ-Reparatur.
Behalten Sie die Kontrolle
Behalten Sie die Fäden in der Hand und lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein.
Wer den Schaden
hat …
… ist gut beraten, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Mit einem unabhängigen Unfallgutachten und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Anwalt behalten Sie jederzeit die Kontrolle im Schadenfall. KFZ-Sachverständiger Sven Hannemann berät Sie umfassend und steht Ihnen dabei als unabhängiger Gutachter zur Seite.
Ihre Vorteile
Sie haben jederzeit einen Ansprechpartner.
Ihr Schaden wird fachgerecht und unabhängig ermittelt.
Der Gutachter unterstützt Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Abwicklung.
Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation Ihres Schadens zur Beweissicherung.
Rundum-Service
Sven Hannemann kümmert sich vollumfänglich um Ihren Unfallschaden – von der Ersteinschätzung des Schadens über die Erstellung des Gutachtens und die Kommunikation mit der Werkstatt und gegebenenfalls Ihrem Anwalt bis hin zur Reparaturbestätigung.
Häufige Fragen
Wer muss den Gutachter bezahlen?
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, muss in der Regel der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung Ihren Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten für das Unfallgutachten.
Begutachten Sie auch Zweiräder?
Ja, auch für Motorräder, E-Bikes und Pedelecs mit Unfallschaden kann ein Schadengutachten erstellt werden.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Als Unfallgeschädigter müssen Sie im Regelfall nicht in Vorleistung gehen. Die Kosten für den Gutachter können durch Sie oder Ihren Rechtsanwalt direkt bei der Versicherung geltend gemacht werden.